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   BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 95/96   

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BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 95/96 (https://dejure.org/1997,16467)
BSG, Entscheidung vom 19.08.1997 - 13 RJ 95/96 (https://dejure.org/1997,16467)
BSG, Entscheidung vom 19. August 1997 - 13 RJ 95/96 (https://dejure.org/1997,16467)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit und wegen Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit eines Versicherten im Recht der Erwerbsunfähigkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt - Vorliegen einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 95/96
    Nach der vom Großen Senat (GS) des BSG (vgl den Beschluß vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - Umdr S 10 ff mwN) bestätigten ständigen Rechtsprechung des BSG ist einer Versicherten, die aus gesundheitlichen Gründen ihre bisherige Erwerbstätigkeit nicht mehr verrichten kann, bei Verweisung auf das übrige Arbeitsfeld grundsätzlich zumindest eine Tätigkeit konkret zu benennen, die sie noch auszuüben vermag.

    Nur so erscheint eine "vernünftige Handhabung dieser weiten Begriffe" gewährleistet, wie sie der GS in seinen Beschlüssen vom 19. Dezember 1996 (vgl zB GS 2/95 Umdr S 19) vorausgesetzt hat.

    Kommt das LSG nach weiterer Sachaufklärung zu dem Ergebnis, daß eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt, bleibt weiter zu prüfen, ob für die dann zu benennende Verweisungstätigkeit der Arbeitsmarkt verschlossen ist (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 137, 139; Beschluß des GS vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - Umdr S 14).

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 95/96
    Ob sie jedoch mit ihren qualitativen Leistungseinschränkungen - gemessen an den tatsächlichen Anforderungen der Arbeitswelt - noch in erforderlichem Umfang erwerbstätig sein kann (vgl dazu BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8), vermag der erkennende Senat auf der Grundlage dieser berufungsgerichtlichen Tatsachenfeststellungen nicht zu beurteilen.
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 95/96
    Auch der Umstand, daß es sich bei der Klägerin um eine lebensältere und bereits längere Zeit arbeitslose Versicherte handele, die nur noch auf leichten Arbeitsplätzen mit zusätzlichen qualitativen Einschränkungen einsetzbar sei, ändere hieran nichts (Hinweis auf BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41).
  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93

    Konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten bei Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 95/96
    Im Hinblick darauf, daß der GS die vom erkennenden Senat angestrebte Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Benennung von ungelernten Verweisungstätigkeiten für erheblich leistungsgeminderte, aber noch vollschichtig einsetzbare Versicherte (vgl die Vorlagebeschlüsse vom 24. November 1994 - 13 RJ 19/93 - ua) auch mit Rücksicht auf zwischenzeitliche gesetzgeberische Maßnahmen (vgl §§ 43, 44 in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) abgelehnt hat, kommt den Merkmalen "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" und "schwere spezifische Leistungsbehinderung" eine besondere Bedeutung zu.
  • BSG, 23.06.1981 - 1 RJ 72/80

    Hilfsarbeiter - Verweisung - Benennung von Verweisungstätigkeiten

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 95/96
    Dazu hat nach Auffassung des erkennenden Senats der GS in seinen Beschlüssen vom 19. Dezember 1996 hinreichend deutlich gemacht, daß die Frage, ob im konkreten Fall eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung anzunehmen ist, nur unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitswelt, insbesondere auch der dort an Arbeitnehmer gestellten Anforderungen, zutreffend beantwortet werden kann (vgl bereits BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 81).
  • BSG, 27.07.1999 - B 13 RJ 65/99 B

    Revisionszulassung wegen Abweichung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auch in bezug auf weitere Senatsurteile vom 19. August 1997 (13 RJ 21/95, 13 RJ 13/95, 13 RJ 55/96, 13 RJ 95/96, 13 RJ 25/95 und 13 RJ 91/96) und 30. Oktober 1997 (13 RJ 49/97) hat es die Klägerin unterlassen, divergenzfähige Rechtssätze herauszustellen.
  • LSG Bayern, 26.03.1998 - L 20 RJ 418/96

    Rente wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ; Notwendigkeit zum Nachweis einer

    Diese Voraussetzung könnte dann erfüllt sein, wenn zusätzlich z.B. häufige oder stärkere Schwindelattacken (13 RJ 1/94), der dauernde Belastungsverlust eines Beines (13 RJ 73/93), eine gravierende Hörminderung (13 RJ 55/96), die Unzumutbarkeit "besonderer geistiger Beanspruchung" oder "erhöhter Verantwortung" (13 RJ 95/96) oder der Ausschluß besonderer Anforderungen an die Fingerfertigkeit (13 RJ 71/93) vorlägen.
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